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Sie müssen für Ihr Geld hart arbeiten - wir tun es auch. Bei uns bezahlen Sie nur für die Zeit, die wir tatsächlich für Sie tätig gewesen sind. Deshalb rechnen wir grundsätzlich nach Arbeitsaufwand ab. Unsere Stundensätze liegen zwischen 180 und 275 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies ergibt inklusive Umsatzsteuer einen Stundensatz zwischen 215 und 328 EUR. Wir rechnen jedoch nicht in vollen Stunden ab, sondern in sogenannten “Abrechnungseinheiten”. Eine Abrechnungseinheit beträgt sechs Minuten (=1/10 des jeweiligen Stundensatzes). Zu vergüten sind nur die jeweils verbrauchten Abrechnungseinheiten. Etwaige Auslagen wie Reisekosten gehen natürlich extra.
Unsere Mandanten erhalten eine Rechnung, in welcher detailliert Tag, Uhrzeit, Dauer und Art der jeweiligen Tätigkeit ausgewiesen sind. Hierdurch ist eine genaue Kontrolle der Kosten möglich. In geeigneten Fällen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Fragen Sie uns danach.
Wenn wir für Sie vor Gericht tätig werden, darf unser Honorar gemäß § 4 Absatz 2 RVG in der Regel leider nicht unter der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen. Unsere Software QuickRVG, die Sie unter “Download” finden, hilft Ihnen bei der Abschätzung des Prozesskostenrisikos.
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