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Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, helfen wir Ihnen, diese effektiv zu schützen, sei es durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster. Hierbei sagen wir Ihnen, welche Fehler Sie vermeiden müssen, um die Erlangung des Schutzes nicht zu gefährden. Wir arbeiten für Sie Vertraulichkeitsvereinbarungen aus und empfehlen Ihnen für die Vertretung im Erteilungsverfahren einen auf Ihrem technischen Gebiet spezialisierten Patentanwalt.
Als Inhaber eines Patentes oder Gebrauchsmusters erstellen wir für Sie Vermarktungs- und Lizenzverträge. Näheres unter Lizenzen.
Es kommt leider vor, dass Andere meinen, Ihr Schutzrecht brauche nicht respektiert zu werden. In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen geeignete Maßnahmen. Wir mahnen den Patentverletzer ab und führen für Sie, mit oder ohne Patentanwalt, den Patentverletzungsprozeß und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wenn Sie selbst zu Unrecht wegen einer Patentverletzung abgemahnt oder verklagt wurden, helfen wir Ihnen bei Ihrer Verteidigung. Unsere ingenieurwissenschaftliche Zusatzausbildung hilft uns, auch komplizierte technische Sachverhalte zu erfassen und zu verstehen. Sollte fraglich sein, ob das Patent zu Recht erteilt wurde, vertreten wir Sie gemeinsam mit erfahrenen Patentanwälten im Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.
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